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BF17

Begleitetes Fahren ab 17

Früher starten, sicherer fahren

Starte früher in deine Mobilität. Mit dem BF17 darfst du nach bestandener Prüfung schon mit 17 Auto fahren, sofern eine eingetragene Begleitperson neben dir sitzt. Das bringt viel Routine und Sicherheit für später.

Früher anfangen

Du kannst bereits mit 16,5 Jahren mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate, die Praxisprüfung 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag möglich.

Mehr Sicherheit

Statistisch gesehen verursachen BF17-Teilnehmer später deutlich weniger Unfälle. Die Fahrpraxis unter Aufsicht erfahrener Begleiter ist ein riesiger Vorteil für Anfänger.

Die Prüfungsbescheinigung

Mit 17 erhältst du noch keinen echten Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung (rosa Zettel), auf der deine Begleitpersonen eingetragen sind. Sie gilt nur in Deutschland und Österreich.

Anforderungen an die Begleitperson

Nicht jeder darf beim BF17 als Begleitperson eingetragen werden. Es können beliebig viele Personen gemeldet werden, aber sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestalter Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Führerscheinbesitz Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B.
Punkte in Flensburg Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) zum Zeitpunkt der Beantragung.
0,5 Promille Grenze Für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze.

Tipp: Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Kopien der Ausweise und Führerscheine der Begleitpersonen müssen schon bei der Antragsstellung beim Bürgeramt eingereicht werden.

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